Mitglied werden!

Wie werde ich Mitglied bei den Freien Wählern in Iffezheim?

Die Grund­vor­aus­set­zung einer Mit­glied­schaft ist in der Prä­am­bel der Ver­eins­sat­zung festgeschrieben.

Die­se lautet:

Die Freie Wäh­ler­ge­mein­schaft Iffez­heim e.V. ist eine unab­hän­gi­ge über­par­tei­li­che Wäh­ler­ver­ei­ni­gung, d.h. ein Ver­ein ohne Par­tei­ch­a­rak­ter auf der Basis des Grund­ge­set­zes der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Lan­des­ver­fas­sung Baden-Würt­tem­berg. Die Freie Wäh­ler­ge­mein­schaft Iffez­heim darf daher kein Forum für extre­me, radi­ka­le oder ein­sei­ti­ge Ziel­set­zun­gen sein, weder in ihrer poli­ti­schen Aus­rich­tung, noch in den Inter­es­sen ihrer Mitglieder.

Die Prä­am­bel legt als bereits fest, dass jedes Mit­glied der Frei­en Wäh­ler auf dem Boden des Grund­ge­set­zes und der Lan­des­ver­fas­sung ste­hen muss.

Beschränkung auf kommunalpolitische Aufgaben

Die Sat­zung schreibt wei­ter­hin fest, dass der Ver­ein sei­ne Auf­ga­be dar­in sieht, auf kom­mu­na­ler Ebe­ne bei der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung mit zu wir­ken. Dazu nimmt er an Gemein­de­rats- und Kreis­tags­wah­len teil und regt die Bevöl­ke­rung und ins­be­son­de­re sein Mit­glie­der zur kom­mu­nal­po­li­ti­schen Arbeit an.

Bewusst beschrän­ken wir uns auf kom­mu­nal­po­li­ti­sche Akti­vi­tä­ten, Lan­des- oder gar bun­des­po­li­ti­sche Akti­vi­tä­ten sind nicht vor­ge­se­hen und wer­den auch zukünf­tig nicht angestrebt.

Wer kann Mitglied werden?

Mit­glied kann jede/r Einwohner/in der Gemein­de Iffez­heim wer­den, der das 14. Lebens­jahr voll­endet hat. Die Mit­glied­schaft wird durch Annah­me einer schrift­li­chen Bei­tritts­er­klä­rung sei­tens der Vor­stand­schaft erworben.

Die Mit­glied­schaft ist beitragsfrei.

Interesse an einer Mitgliedschaft?

Dann kön­nen Sie den Auf­nah­me­an­trag über den fol­gen­den Link her­un­ter­la­den, aus­fül­len und ent­we­der digi­tal an vorstand@fwg-iffezheim.de oder per Post fol­gen­de Adres­se senden:

FWG Iffez­heim
Kai Heitz
Tul­la­stra­ße 24
76473 Iffez­heim

Alter­na­tiv kön­nen Sie ger­ne mit einem Vor­stands­mit­glied Ver­bin­dung auf­neh­men. Von dort erhal­ten Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen und einen Aufnahmeantrag.